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BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 37.84 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Verminderung der Aufnahmekapazität einer Hochschule wegen Umbaumaßnahmen, die nicht der Kapazitätenerweiterung dienen - Kapazitätserschöpfungsgebot des Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) unter Berücksichtigung der personellen und räumlichen Gegebenheiten - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 01.02.1983 - NC 6 K 2716/81
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.1983 - NC 9 S 1623/83
- BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 37.84
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 03.01.1984 - 7 B 187.83
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulassung zum Studium im …
Auszug aus BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 37.84
Da das gesamte Recht der Kapazitätsermittlung ohnehin von diesem Gebot beherrscht wird, läßt sich eine revisionsrechtlich bedeutsame Fragestellung in der Regel nicht allein mit der nicht näher begründeten Behauptung aufzeigen, das Kapazitätserschöpfungsgebot werde durch die berufungsgerichtliche Anwendung einer bestimmten Vorschrift des Kapazitätsrechts verletzt (vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 3. Januar 1984 - BVerwG 7 B 187.83 -).
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.1999 - NC 9 S 113/98
Zulassung zum Studium der Zahnmedizin: Kapazitätsberechnung - …
Jedenfalls muß auch einer Baumaßnahme, die zur Verminderung der Ausbildungskapazität führt, eine Abwägung auf der Grundlage eines vollständigen Sachverhalts zugrunde liegen, in welche die Belange der Studienplatzbewerber neben den anderen Belangen der Hochschule, der Lehrpersonen und der Studenten eingestellt und in ihrem Gewicht jedenfalls nicht verkannt worden sind (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 09.03.1984 - 7 B 37.84 -, Buchholz 421.21 Nr. 17).